Hinweise für Grenzpendler

Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden, für die der Schulbetrieb an Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder beginnt, könnten durch die weiterbestehenden Reisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus betroffen sein.

HIER finden Schülerinnen und Schüler ein Formblatt, auf denen die Schulleitung den betroffenen Personen die Notwendigkeit der Reise zwischen Wohnort und Schule bestätigen kann.

Hinweise für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen

Für Schülerinnen und Schüler mit COVID-19 relevanten Vorerkrankungen gelten besondere Regelungen.

Zu diesen Vorerkrankungen zählen:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Wenn eine Vorerkrankung bekannt ist, entscheiden die Eltern (oder der volljährige Schüler selbst), ob durch Schulbesuch eine Gefährdung entsteht. Ist dies der Fall, muss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung ohne Nennung der Art der Vorerkrankung an die Schule erfolgen.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit pflegebedürftigen Kindern.

Die Pflicht auf Teilnahme am Präsenzunterricht entfällt dann, es werden Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

Für betroffene Schüler/innen gelten dann auch besondere Regelungen für die Teilnahme an Prüfungen.
Die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen gelten für alle Schüler/innen weiter. 

BEI UNSICHERHEIT BITTE ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN. 

Terminplanung geändert

Aufgrund der Schulschließung und zahlreicher Terminverschiebungen infolge der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus ist unsere bisherige Terminplanung hinfällig.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns zur Zeit außer Stande sehen, hier längerfristig verbindliche Termine bekannt zu geben. 

Alle belastbaren Terminfestlegungen entnehmen Sie bitte den Beiträgen auf der Startseite dieser Homepage.

Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen

Ihre Klassenleitungen versorgen Sie mit Informationen zum Schulbetrieb und anstehenden Prüfungen.

Sie erhalten darüber hinaus von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehren über die vereinbarten digitalen Kommunikationskanäle Lernmaterialien zur häuslichen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese
Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

Besonders wichtig ist die intensive häusliche Arbeit natürlich dann, wenn für Sie relativ zeitnah schriftliche Arbeiten, Klausuren, Vorklausuren und Abschlussprüfungen anstehen. 

Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Bereits vor Schulschließung bekannt gegebene und terminierte Projekte und Ausarbeitungen, deren Abgabefrist während der schulfreien Zeit endet, werden wie gewohnt bewertet. 

Solange der Unterrichtsbetrieb ruht, werden keine Praktika mehr absolviert. 

Lediglich Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen und entsprechenden Bildungsgängen des beruflichen Gymnasiums, für die Anstellungsverträge zwischen Schülerinnen und Schülern und Trägern bestehen, sind von den Schülerinnen und Schülern zu absolvieren, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.
 

Wenn das Absolvieren nicht möglich ist, werden den Schülerinnen und Schülern durch die nicht vollständig absolvierten Praktika keine Nachteile entstehen. 

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