Hinweise für Berufsschülerinnen und -schüler

Vorbehaltlich der Entscheidungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW am 15.04.2020 planen die Bildungsgänge der Berufsschule am Berufskolleg Erkelenz Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Hierbei werden selbstverständlich die hygienischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes beachtet. Über die Termine werden die Auszubildenden über ihre Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Die Auszubildenden informieren zeitnah ihre Ausbildungsunternehmen mit der Bitte um Freistellung, auch wenn die Termine von den ursprünglichen Berufsschultagen abweichen. Die IHK Aachen unterstützt eine entsprechende Freistellung. (s. https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154) 

 
Als Schülerin/ Schüler der Berufsschule nehmen Sie nach den Anweisungen Ihrer Ausbilderinnen/Ausbilder in dieser Zeit an der betrieblichen Ausbildung teil. 

Parallel dazu erhalten Sie von Ihren Fachlehrerinnen/Fachlehrern über die vereinbarten Kommunikationswege Lernmaterialien zur außerschulischen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

 
Sollten Sie an den Abschlussprüfungen der IHK bzw. der Handwerkskammer teilnehmen, erhalten Sie von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern über die vereinbarten Kommunikationswege Materialien und Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung. 

 

Aktuelle Informationen zu den IHK- und Handwerkskammern-Prüfungen erhalten Sie unter: 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung?param=ausbildung 

https://www.hwk-aachen.de/presse-medien/news.html 

Die IHK Aachen teilt die Verschiebung der IHK-Prüfungen mit: 

Die IHK Aachen teilt mit, dass alle kaufmännischen und industriell-technischen Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 1 bis einschließlich 24.4.2020 entfallen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der https://www.aachen.ihk.de/. 

 
Die IHK-Organisation plant, die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen in der Kalenderwoche 25 durchzuführen. Am 16. und 17. Juni 2020 finden dabei die industriell-technischen, am 18. und 19. die kaufmännischen schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für ihre Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, erhalten die Möglichkeit, die Prüfung im Herbst 2020 zu absolvieren. Der Prüfungszeitraum der praktischen Prüfung beginnt wie geplant am 2. Mai 2020. Bitte beachten Sie: Verbindlich sind dabei ausschließlich die von Ihrer IHK mitgeteilten Termine, die Sie rechtzeitig von Ihrer IHK erhalten werden. 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen/verschiebung-der-ihk-pruefungen-sommer-2020-4746862 

Die Handwerkskammer Aachen teilt (Stand 25.03.2020) mit, dass alle geplanten Zwischenprüfungen (im Gegensatz zum 1. Teil der Abschlussprüfung) der Handwerkskammer Aachen werden aufgrund der Krisensituation ersatzlos ausfallen. 

https://www.hwk-aachen.de/artikel/achtung-33,0,331.html 

Weitere Aussagen zu konkreten Terminen wie bei den IHK-Prüfungen stehen noch nicht zur Verfügung. 

 

Schulische Prüfungen und Klausuren

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW informiert die Schulen am 15.04.2020 über eine mögliche Ausgestaltung der Wiederaufnahme des Schulbetriebs.  

Vorbehaltlich dieser Entscheidung und weiterer Genehmigungsprozesse haben wir zunächst Zeitpläne für ein Unterrichtsangebot zur Prüfungsvorbereitung auf alle anstehenden Abschlussprüfungen sowie Zeitschienen und Termine für die Abschlussprüfungen in den einzelnen Bildungsgängen unter Berücksichtigung von Maßnahmen des Infektionsschutzes entwickelt.  
 
Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten alle relevanten Informationen von den zuständigen Klassen- bzw. Bildungsgangleitungen. 
 
Die Termine müssen teilweise noch von den zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln genehmigt werden.

Monita

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am 25. März 2020 entschieden, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.

Ein Grund dafür ist, dass die den „Blauen Briefen“ zugrundeliegenden Konferenzbeschlüsse wegen der Schließung der Schulen derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Außerdem setzt ein „Blauer Brief“ voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um dies festzustellen, ist ein ausreichender Zeitraum erforderlich. Daran fehlt es wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs.

Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.

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