Featured

Aktuelle Hinweise zum Infektionsschutz

>>>>> Aktualisiert 5.11.2020, 15.00 Uhr <<<<<

Wer unter Erkältung- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten!

Das gilt für Schüler/innen genauso wie für das Personal der Schule! Personen mit akuten Symptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen!
Bei minderjährigen Schülern/innen haben die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung abzugeben. Bei volljährigen Schülern/innen sollte in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.
Erfolgt eine ärztliche Vorstellung, so entscheidet der/die Arzt/Ärztin darüber, ob eine Testung erfolgen soll. Ist eine Covid-19-Erkrankung nicht auszuschließen, ist der/die Arzt/Ärztin zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.

Generell gilt: wer krank ist, bleibt zuhause!!!
 

Vorgehen bei einem bestätigten Fall in der Schule:
Bei positivem Test erfolgt eine 14-tägige Quarantäne für die erkrankte Person sowie alle Haushaltsangehörigen.
Wie weit Test- und Quarantänemaßnahmen im Einzelfall reichen bzw. ob eine Schließung der Schule erforderlich ist, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.


EU e-Privacy Directive

Diese Webseite nutzt Cookies zur Anmeldung, Navigation und fuer andere Funktionalitaeten. Wenn Sie unsere Webseite ohne Einschraenkungen nutzen moechten, sollten Sie einverstanden sein, dass wir diese Art von Cookies auf Ihrem Endgeraet speichern.