Hinweise für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen

Für Schülerinnen und Schüler mit COVID-19 relevanten Vorerkrankungen gelten besondere Regelungen.

Zu diesen Vorerkrankungen zählen:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Wenn eine Vorerkrankung bekannt ist, entscheiden die Eltern (oder der volljährige Schüler selbst), ob durch Schulbesuch eine Gefährdung entsteht. Ist dies der Fall, muss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung ohne Nennung der Art der Vorerkrankung an die Schule erfolgen.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit pflegebedürftigen Kindern.

Die Pflicht auf Teilnahme am Präsenzunterricht entfällt dann, es werden Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

Für betroffene Schüler/innen gelten dann auch besondere Regelungen für die Teilnahme an Prüfungen.
Die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen gelten für alle Schüler/innen weiter. 

BEI UNSICHERHEIT BITTE ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN. 

Terminplanung geändert

Aufgrund der Schulschließung und zahlreicher Terminverschiebungen infolge der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus ist unsere bisherige Terminplanung hinfällig.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns zur Zeit außer Stande sehen, hier längerfristig verbindliche Termine bekannt zu geben. 

Alle belastbaren Terminfestlegungen entnehmen Sie bitte den Beiträgen auf der Startseite dieser Homepage.

Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen

Ihre Klassenleitungen versorgen Sie mit Informationen zum Schulbetrieb und anstehenden Prüfungen.

Sie erhalten darüber hinaus von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehren über die vereinbarten digitalen Kommunikationskanäle Lernmaterialien zur häuslichen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese
Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

Besonders wichtig ist die intensive häusliche Arbeit natürlich dann, wenn für Sie relativ zeitnah schriftliche Arbeiten, Klausuren, Vorklausuren und Abschlussprüfungen anstehen. 

Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Bereits vor Schulschließung bekannt gegebene und terminierte Projekte und Ausarbeitungen, deren Abgabefrist während der schulfreien Zeit endet, werden wie gewohnt bewertet. 

Solange der Unterrichtsbetrieb ruht, werden keine Praktika mehr absolviert. 

Lediglich Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen und entsprechenden Bildungsgängen des beruflichen Gymnasiums, für die Anstellungsverträge zwischen Schülerinnen und Schülern und Trägern bestehen, sind von den Schülerinnen und Schülern zu absolvieren, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.
 

Wenn das Absolvieren nicht möglich ist, werden den Schülerinnen und Schülern durch die nicht vollständig absolvierten Praktika keine Nachteile entstehen. 

Hinweise für Ausbilderinnen und Ausbilder

Vorbehaltlich der Entscheidungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW am 15.04.2020 planen die Bildungsgänge der Berufsschule am Berufskolleg Erkelenz Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Hierbei werden selbstverständlich die hygienischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes beachtet. Über die Termine werden die Auszubildenden über ihre Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Die Auszubildenden informieren zeitnah ihre Ausbildungsunternehmen mit der Bitte um Freistellung, auch wenn die Termine von den ursprünglichen Berufsschultagen abweichen. Die IHK Aachen unterstützt eine entsprechende Freistellung. (s. https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154) 

 
Während der Zeit, in der der Unterricht ruht, werden die Auszubildenden nach Ihren Anweisungen im Betrieb ausgebildet. 

Ergänzend dazu erhalten Ihre Auszubildenden über digitale Kommunikationskanäle von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern Materialien und Aufgaben zur außerschulischen Bearbeitung. 

In Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen können Sie Ihren Auszubildenden für die Bearbeitung der schulischen Arbeitsaufträge Freiräume gewähren. Insbesondere dann, wenn Ihre Auszubildenden kurz vor der IHK-Abschlussprüfung stehen, sind von Ihnen eingeräumte Lernzeiten sehr sinnvoll. Beachten Sie bitte folgende Information der IHK: 

Komprimierte Kurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Info der IHK Aachen) 

Im gemeinsamen Interesse einer erfolgreichen Ausbildungsgestaltung ruft die IHK-Organisation dazu auf, Auszubildenden nun Zeit zum Lernen zu gewähren (egal ob zu Hause oder im Betrieb), um das schulisch gestellte Ausfallangebot wahrnehmen zu können, wenn das Unternehmen selbst nicht in der Lage ist, entsprechende Inhalte zu vermitteln. Dies ist verbunden mit dem klaren Hinweis auf die Pflicht zur Vorbereitung der Auszubildenden auf die anstehenden Abschlussprüfungen. Einige Berufsschulen planen bereits komprimierte Prüfungsvorbereitungskurse für den Fall der Wiedereröffnung kurz vor den Prüfungen. Die Auszubildenden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an diesen Sonderveranstaltungen, wenn diese außerhalb der üblichen Berufsschulzeiten stattfinden. Die IHK-Organisation hält diese Angebote aber für sinnvoll und angesichts des langen Zeitraumes, in dem die Auszubildenden jetzt durchgehend in den Betrieben sind, auch für vertretbar. Bei den jeweils zuständigen Berufsschulen lässt sich in Erfahrung bringen, ob und wann Angebote für Auszubildenden geplant sind. 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154 

 

EU e-Privacy Directive

Diese Webseite nutzt Cookies zur Anmeldung, Navigation und fuer andere Funktionalitaeten. Wenn Sie unsere Webseite ohne Einschraenkungen nutzen moechten, sollten Sie einverstanden sein, dass wir diese Art von Cookies auf Ihrem Endgeraet speichern.