Im Heimatkalender des Kreises Heinsberg 2021 werden Ergebnisse eines gemeinsamen Projekts vom Wirtschaftsgymnasium des Berufskollegs Erkelenz mit dem Stadtarchiv veröffentlicht.
>>>>> Aktualisiert 5.11.2020, 15.00 Uhr <<<<<
Wer unter Erkältung- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten!
Das gilt für Schüler/innen genauso wie für das Personal der Schule! Personen mit akuten Symptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen!
Bei minderjährigen Schülern/innen haben die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung abzugeben. Bei volljährigen Schülern/innen sollte in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.
Erfolgt eine ärztliche Vorstellung, so entscheidet der/die Arzt/Ärztin darüber, ob eine Testung erfolgen soll. Ist eine Covid-19-Erkrankung nicht auszuschließen, ist der/die Arzt/Ärztin zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Die Benutzungsordnung für das Parkhaus des Berufskollegs in Erkelenz an der Aachener Straße finden Sie -> HIER.
Alle am Schulleben des BKE Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass u.a. Rauchen und längeres Laufen lassen des Motors nicht gestattet sind.
Es ist insbesondere nicht gestattet, sich außerhalb des Parkvorgangs im Parkaus aufzuhalten, also insbesondere auch nicht in den Pausen.
Nicht gestattet ist es außerdem, Parkfläche und Zufahrt durch Abfälle (z.B. Zigarettenkippen) zu verunreinigen
Die Schulordnung des Berufskollegs Erkelenz wurde bezüglich der schulinternen Abläufe bei Krankmeldung angepasst und bezüglich des Umgangs mit Gewalt- und Drogendelikten erweitert.
Die aktuelle Version mit gelb markierten Änderungen finden Sie hier:
Schulordnung des Berufskollegs Erkelenz (pdf)