Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/in)

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Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik - kurz erklärt

 

Ziel der Ausbildung

„Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“ (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002)

 

Berufsbild und Arbeitsfelder

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie arbeiten in:

  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • in der Schulkindbetreuung
  • in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • in integrativen und/oder sonderpädagogischen Einrichtungen
  • in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe
  • in Feldern der Jugendsozialarbeit
  • in der Jugendkulturarbeit
  • in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche

 In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.

 

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik

1. Option: Auszubildende mit einschlägigem Fachabitur (Bereich: Sozial-/Gesundheitswesen)

1

 das Abschlusszeugnis, das den mittleren Schulabschluss (FOR) beinhaltet
 (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)

2

 Fachabitur-Zeugnis (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie):
 - Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule FHR (Sozial- und Gesundheitswesen)
 oder
 - zweijährige Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (Klasse 11 und 12)

2. Option: Auszubildende mit Abitur (AHR)

1

 Abiturzeugnis (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)

2

 Nachweis von 6 Wochen Praktikum (Vollzeit; in Teilzeit verlängert sich die Gesamtzeit
 in entsprechendem Umfang), einschlägig, z.B. im Kindergarten oder Kinderheim:
 Beratung wird hier dringend empfohlen

3. Option: Auszubildende mit einschlägiger Berufsausbildung 

1

 das Abschlusszeugnis, das den mittleren Schulabschluss (FOR) beinhaltet (Original und Kopie
 bzw. beglaubigte Kopie)

2

 der Nachweis der Berufsausbildung  „Kinderpflege“ oder „Sozialassistent“ 
 (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)

4. Option: Auszubildende mit schulischem Teil des Fachabiturs

1

 Zeugnis über den schulischer Teil des Fachabiturs an allgemeinbildenden Schulen

2

 Nachweis eines 12-monatigen einschlägigen Praktikums, FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (plus 6 Wochen Vollzeit in einschlägiger Einrichtung)

5. Option: Auszubildende mit nicht einschlägigem vollen Fachabitur (z.B. FHR in Wirtschaft, Technik)

1

 Fachabitur-Zeugnis (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie):
 - Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule FHR (z.B. Wirtschaft, Technik)

2

 Nachweis von 6 Wochen Praktikum (Vollzeit; in Teilzeit verlängert sich die Gesamtzeit
 in entsprechendem Umfang), einschlägig, z.B. im Kindergarten. Beratung wird hier dringend empfohlen

6. Option: Auszubildende mit abgeschlossener nicht einschlägiger Berufsausbildung

1

 das Abschlusszeugnis, das den mittleren Schulabschluss (FOR) beinhaltet
 (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)

2

 Nachweis von 6 Wochen Praktikum (Vollzeit; in Teilzeit verlängert sich die Gesamtzeit
 in entsprechendem Umfang), einschlägig, z.B. im Kindergarten oder Kinderheim:
 Beratung wird hier dringend empfohlen

7. Option: Auszubildende mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich

1

 das Abschlusszeugnis, das den mittleren Schulabschluss (FOR) beinhaltet
 (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)

2

 Nachweis einer 5-jährigen vollzeitberuflichen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich

 

Zur Aufnahme ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich (nicht älter als 3 Monate bei Antritt der Ausbildung).

 

Anerkennung hochschulischer Qualifikationen

Im Ausland erworbene Qualifikationen und Abschlüsse können bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Anerkennung vorgelegt werden. Weitere Infos dazu HIER.

Im Inland erworbene hochschulische Leistungsnachweise und Abschlüsse können von der Schulleitung anerkannt werden. Damit sollen mehrfache Leistungsprüfungen vermieden und die Weiterbildungszeit verkürzt werden. Eine solche Anerkennung muss gem. BASS 13-73 Nr. 32 bereits mit der Anmeldung unter Verwendung der in der BASS angehängten Formulare beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass in der Fachschule Sozialpädagogik viele praxisrelevante Inhalte vermittelt werden und angeleitete, von Lehrkräften begleitete, Praktika wesentliche Bestandteile dieser Weiterbildung sind. Eine Verkürzung durch Anerkennung sollte von Ihnen gut abgewogen werden. Nutzen Sie vor der Beantragung einer Anerkennung daher bitte unser Beratungsangebot und kontaktieren Sie vorab die unten genannten AnsprechpartnerInnen.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert drei Jahre.

Sie gliedert sich in

  1. einen zweijährigen überwiegend schulischen Ausbildungsabschnitt mit schriftlicher Abschlussprüfung und wahlweise Fachhochschulreifeprüfung und
  2. ein einjähriges Berufspraktikum mit Abschlusskolloquium.

Die Ausbildung kann am BK Erkelenz auch in der praxisintegrierten Form (PiA) absolviert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie  H I E R.

 

Abschluss

Mit dem bestandenen Abschlusskolloquium darf die Berufsbezeichnung

staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher 

sowie der Titel Bachelor Professional im Sozialwesen geführt werden.

 

Inhalte der Ausbildung / Lernbereiche

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik

Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich

Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes / einer Zielgruppe

  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Differenzierungsbereich

  • Video-Interaktionsbegleitung
  • IT/DV
  • Mathematikzusatzkurs (nur bei FHR-Prüfung)

 

Begleitender Unterricht im Berufspraktikum

 

Praxisgestaltung

Die Praktikumszeit beträgt in den ersten beiden Ausbildungsjahren insgesamt 16 Wochen. Studierende erhalten einen Überblick über verschiedene Arbeitsfelder. Eine Vertiefung erfolgt in mindestens zwei Arbeitsfeldern. Die Feststellung der Berufsfähigkeit ist an die Bewährung in Praktika gebunden.

Das 12-monatige Berufspraktikum erfolgt im Anschluss an die ersten beiden Ausbildungsjahre. Das Arbeitsfeld (z.B. Kindertagesstätten, offene Ganztagsgrundschule oder stationäre Kinder- und Jugendhilfe) wird von den Studierenden gewählt. Der Unterricht im Berufspraktikum erfolgt in der Regel in Blockwochen mit insgesamt 160 Stunden.

 

Profil der Fachschule für Sozialpädagogik am BK Erkelenz

Innerhalb der Ausbildung bieten wir folgende Sonderausbildung an:

- Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter
- Bewegungsspiele und Sport für sechs- bis zwölfjährige Kinder

 

Weitere Schwerpunkte sind

- Leuvener Projekt (Methode zur Beobachtung und Begleitung von Kindern)
- Video-Interaktions-Begleitung
- Marte Meo

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Portal "SchülerOnline": https://www.schueleranmeldung.de/ .

 

Kennzeichen des Bildungsgangs bei der Online-Anmeldung in "SchülerOnline" (https://www.schueleranmeldung.de/): 

 

  • In den ersten beiden Jahren Fachschule: E05/102/01: Fachschule Sozialpädagogik - Erzieher/in (Theoretischer Teil, Ziel: Schulische Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in, Dauer: 2 Jahre).
  • Im dritten Jahr des Berufspraktikums: E05/102/02: Fachschule Sozialpädagogik - Erzieher/in (BP - Praktischer Teil, Berufspraktisches Jahr, Dauer: 1 Jahr)

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie  H I E R.

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums sind Anmeldungen weiterhin möglich. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung (s.u.) auf.

 

Ansprechpartnerinnen

Frau Birx-Houben

Bildungsgangleiterin der Fachschule Sozialpädagogik

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Frau Heuer-Winkens

Bildungsgangleiterin des Berufspraktikums (Anerkennungsjahr)

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Downloads

 

 

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